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   ArbG Koblenz, 27.08.2013 - 9 Ca 381/13   

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ArbG Koblenz, 27.08.2013 - 9 Ca 381/13 (https://dejure.org/2013,62725)
ArbG Koblenz, Entscheidung vom 27.08.2013 - 9 Ca 381/13 (https://dejure.org/2013,62725)
ArbG Koblenz, Entscheidung vom 27. August 2013 - 9 Ca 381/13 (https://dejure.org/2013,62725)
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  • BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 665/99

    Allgemeiner Auskunftsanspruch

    Auszug aus ArbG Koblenz, 27.08.2013 - 9 Ca 381/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts besteht außerhalb einer gesetzlich oder vertraglich besonders geregelten Rechnungslegung ein Auskunftsanspruch zu Gunsten des Anspruchstellers dann, wenn der Berechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen und den Umfang seines Rechtes im Ungewissen ist und andererseits der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderlichen tatsächlichen Angaben unschwer machen kann (vgl. BAG Urteil vom 21.11.2000 - 9 AZR 665/99 -, NZA 2001, 1093 m.w.Nw.).
  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 722/08

    Altersdiskriminierung - Punkteschema

    Auszug aus ArbG Koblenz, 27.08.2013 - 9 Ca 381/13
    Der Wert liegt in der Mitte zwischen der bei verminderter Erwerbsfähigkeit in teilweise gesetzlichen wie tariflichen Urlaubsregelungen verordneten Mehrurlaubsdauer von drei zusätzlichen Tagen jährlich sowie dem generell schon aus puren Sachgrunderwägungen für gerechtfertigt erachteten einen Tag (zum Ganzen vgl. mit zahlreichen weiteren Nachweisen, auch mit Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 13.10.2009 - 9 AZR 722/08 -, NZA 2010, 327, Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.09.2012 - 6 Sa 741/11 - nicht rechtskräftig).
  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 395/99

    Klage auf ordnungsgemäße Abrechnung

    Auszug aus ArbG Koblenz, 27.08.2013 - 9 Ca 381/13
    Zur Klageabweisung des Klageantrages Ziffer 3 als unzulässig ist auszuführen, dass es nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BAG vom 25.04.2001 - 5 AZR 395/99 -) und einschlägigem Schrifttum (vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Komm. z. ZPO, 71. Aufl., § 253 Rdnr. 46) dem Antrag, das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß abzurechnen, an der hinreichenden Bestimmtheit im Sinne von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO fehlt.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 741/11
    Auszug aus ArbG Koblenz, 27.08.2013 - 9 Ca 381/13
    Der Wert liegt in der Mitte zwischen der bei verminderter Erwerbsfähigkeit in teilweise gesetzlichen wie tariflichen Urlaubsregelungen verordneten Mehrurlaubsdauer von drei zusätzlichen Tagen jährlich sowie dem generell schon aus puren Sachgrunderwägungen für gerechtfertigt erachteten einen Tag (zum Ganzen vgl. mit zahlreichen weiteren Nachweisen, auch mit Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 13.10.2009 - 9 AZR 722/08 -, NZA 2010, 327, Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.09.2012 - 6 Sa 741/11 - nicht rechtskräftig).
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